ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FTRS Marketing e.U.
Albertgasse 26/32
1080 Wien
+43 6642847805
Geschäftsführung: Florian Schleicher
Sitz: Wien
Handelsgericht: Wien
FN: FN 585776 k
UID: ATU77856928
Allgemeine Geschäftsbedingungen der FTRS Marketing e.U.
I. Rahmenbedingungen für sämtliche Lieferungen und Leistungen
II. Besondere Bedingungen bei der Beauftragung von Subunternehmen
III. Besondere Bedingungen für Marketing- und Agenturleistungen sowie Leistungen in der Unternehmenskommunikation der KundIn
IV. Besondere Bedingungen für Beratungsleistungen
I. Rahmenbedingungen für sämtliche Lieferungen und Leistungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Rahmenbedingungen sind Grundlage sämtlicher von FTRS Marketing e.U., Albertgasse 26/32, 1080 Wien, Österreich (nachfolgend »FutureS« oder »wir«) erbrachten Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, sofern individualvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Sie sind für den Business-to-Business-Bereich konzipiert und gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Unsere Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an Sie, unseren Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden finden keine Anwendung, selbst, wenn wir deren Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen haben oder ohne ausdrücklichen Widerspruch Lieferungen oder Leistungen erbracht oder entgegengenommen haben. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen der KundIn oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit deren Geltung. Mit Auftragserteilung erkennen Sie unsere Bedingungen als allein maßgeblich an. Diesen AGB gehen allein diejenigen Regelungen der Vertragspartner vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen oder Absprachen abweichend von diesen AGB regeln.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Alle Angebote von FutureS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann FutureS innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
2.2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von FutureS vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme der Geschäftsführerung sind die MitarbeiterInnen von FutureS nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
2.4. Angaben von FutureS zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie der KundIn zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Die KundIn darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von FutureS weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Sie hat auf Verlangen von FutureS KG diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihr im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug der KundInnen
3.1. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Es gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Listenpreise, soweit nicht andere Preise vereinbart wurden. Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts). Alle Preise verstehen sich in EURO. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Nebenkosten (Verpackungen, Versandkosten, Transport-Versicherungen, bei Exportlieferungen Zoll, Gebühren und andere öffentliche Abgaben) werden ebenfalls gesondert berechnet.
3.2. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Teilzahlungen sind nicht zulässig. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird; Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
3.3. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen der KundIn oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder zwar bestritten, aber entscheidungsreif, sind.
3.4. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit der KundIn wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von FutureS durch die KundIn aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
3.5. An allen von der KundIn beigestellten Materialien, Unterlagen und Datenträgern steht uns bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht zu.
3.6. Eine Geldschuld der KundIn ist während des Verzuges mit einem Zinssatz von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für das Jahr zu verzinsen, mindestens aber mit einem Zinssatz von neun (9) Prozent für das Jahr. Die Geltendmachung weiterer Schäden und einer gesetzlichen Kostenpausschale im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
4. Haftung bei Lieferverzug
4.1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Vertrag ein Fixgeschäft ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, a) sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs Die KundIn berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist oder b) sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer VertreterInnen oder ErfüllungsgehilfInnenen wird uns zugerechnet. Im Übrigen ist unsere Schadensersatzhaftung bei Lieferverzug auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht. Diese Begrenzung gilt auch dann, wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.
4.2. FutureS haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch LieferantInnen) verursacht worden sind, welche FutureS nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit der KundIn infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann sie durch unverzügliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
5. Leistungspflichten, Gewährleistung und Haftung
5.1. Unsere Leistungsbeschreibungen, die Angabe des gestatteten Verwendungszwecks und unsere werblichen Aussagen stellen keine Eigenschaftszusicherungen oder Beschaffenheitsgarantien dar und sind nicht mit unserer vertraglichen Leistungspflicht gleichzusetzen. Nicht schriftlich oder in Textform bestätigte mündliche Auskünfte oder Zusagen sind unverbindlich.
5.2. Entstehen im Rahmen der Vertragsdurchführung zwischen den Vertragsparteien Uneinigkeiten über den Inhalt technischer Begriffe und Symbole, Qualitätserfordernisse, Formatanforderungen oder Ähnlichem, gilt die Einhaltung der jeweiligen zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden DIN/ISO-Normen als vereinbart.
5.3. Mängelrügen für offensichtliche Leistungsmängel haben innerhalb von sieben Werktagen ab Möglichkeit der Kenntnisnahme zu erfolgen. Andere Leistungsmängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass Die KundIn seinen handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5.4. Die Gewährleistung entfällt, wenn die KundIn ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat die KundIn die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
5.5. Die KundIn wird FutureS bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben. Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer Mängelhaftungsverpflichtung FutureS zuzuordnen ist und die KundIn dies hätte erkennen können, kann die KundIn mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung entstandenen Aufwendungen der FutureS zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen belastet werden.
5.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme; diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche der KundIn aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der FutureS oder ihrer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. Bei Geltendmachung von Mängelansprüchen haben wir zunächst ein Recht auf Nacherfüllung, nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen oder im Falle der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann die KundIn den Preis angemessen mindern oder sie kann vom Vertrag zurücktreten, sofern die Pflichtverletzung erheblich ist. Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann die KundIn unter den nachfolgend bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
5.7. Die Geltendmachung von Schadens- oder Aufwendungsersatz setzt eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits voraus, wobei wir grundsätzlich nur für grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln unserer gesetzlichen VertreterInnen, MitarbeiterInnen und ErfüllungsgehilfInnen haften. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als KundIn regelmäßig vertrauen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt; die gleiche Begrenzung gilt auch ansonsten, soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird.
5.8. Unsere Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist auf die Höhe unseres vertraglichen Entgelts begrenzt, soweit bei Vertragsschluss kein höherer Schaden vorhersehbar war und uns kein vorsätzliches Handeln vorwerfbar ist. Soweit FutureS technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
65.9. Wir haften für Datenverluste der KundIn, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen diese Datenverluste grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben und die KundIn durch zumindest arbeitstägliche Datensicherung sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unserer Online-Angebote noch für technische und elektronische Fehler während eines Bestellvorgangs, auf die wir keinen Einfluss haben, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten. Auch bei Anwendung einer SSL-Verschlüsselung kann kein vollständiger Schutz dagegen bestehen, dass Dritte von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis erlangen.
5.10. Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn zugesicherte Eigenschaften oder Garantieleistungen nicht erbracht wurden, eine zwingende Haftung nach gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung besteht oder durch das Handeln unserer gesetzlichen VertreterInnen, MitarbeiterInnen oder ErfüllungsgehilfInnen Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) eingetreten sind.
5.11. Ein etwaiges Recht der KundIn, sich bei einer von uns zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Leistung bestehenden, Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt.
5.12. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Organe, gesetzlichen VertreterInnen, Angestellten und sonstigen ErfüllungsgehilfInnen von FutureS.
6. Schutzrechte
In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder der KundIn durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns das innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist sie KundIn berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche der KundIn unterliegen den Beschränkungen vorstehender Ziff. I. 5.
7. Aufrechnung und Zurückbehaltung durch die KundInnen
7.1. Die KundIn kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber FutureS aufrechnen.
7.2. Die KundIn kann nur ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, das auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an gelieferter Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag vor. Bei schuldhaftem vertragswidrigem Verhalten der KundIn, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; Die KundIn ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Das gilt auch bei einer Pfändung des Liefergegenstandes durch uns.
9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss jedweden Kollisionsrechts. Die Geltung des UN- Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Gütersloh auch Erfüllungsort. Schulden wir auch die Installation einer verkauften Sache, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat. Gerichtsstand ist an unserem Sitz. Die KundIn und wir sind auch zur Erhebung der Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand der anderen Partei berechtigt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
II. Bedingungen bei der Beauftragung von Subunternehmen
1. Befugnis
Die SubunternehmerIn muss über alle für die Erbringung des gegenständlichen Auftrages notwendigen gesetzlichen und sonstigen Befugnisse verfügen. Dazu sind auf Aufforderung Nachweise vorzulegen, falls diese Nachweise nicht über das „GewerbeInformationsSystem Austria“ (GISA) abgerufen werden können.
2. Zuverlässigkeit
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Eidesstattliche Erklärung oder Auszug aus dem Strafregister oder einer gleichwertigen Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Unternehmers, für in der Geschäftsführung tätige Personen (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Prokuristen)
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Die Registerauskunft für Verbände gemäß Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) bei juristischen Personen („Verbandsregisterauskunft“)
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Auszug aus der Insolvenzdatei oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Unternehmers, falls diese Information nicht aus der österreichischen Insolvenzdatei abgerufen werden kann.
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Letztgültiger Kontoauszug der Sozialversicherungsanstalt (z.B.: WEBEKU) oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Unternehmers, wenn eine solche Bestätigung möglich ist.
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Letztgültige Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a Bundesabgabenordnung oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden (z.B.: Auszug Finanz-Online) des Herkunftslandes des Unternehmers.
3. Technische Leistungsfähigkeit
Das Schlüsselpersonal muss über mehrjährige Erfahrung verfügen und mind. 2 Referenzprojekte in ähnlichem Umfang nachweisen können. Zudem sind sehr gute Deutschkenntnisse erforderlich (Muttersprache oder mind. Level C1 Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
4. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
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Bonität: zumindest durchschnittliche Bonität oder besser.
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KSV1870 Rating < 400 Punkte oder
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Ausfallswahrscheinlichkeit nach Basel III < 1,30% oder
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D&B Ausfallswahrscheinlichkeit < 1,29% oder
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Creditreform Rating <300 oder
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gleichwertige Bewertung einer namhaften Ratingagentur oder Bank.
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bestehende Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Im Falle eines drohenden Insolvenzverfahrens nach einer Beauftragung an Subunternehmen hat umgehend Meldung durch den Subunternehmer an FutureS zu erfolgen. In diesem Fall steht es FutureS frei, den Auftrag per sofort ruhend zu stellen, von einer Abschlagszahlung ist abzusehen.
5. Verzicht auf das Recht der Urheberbezeichnung
Die SubunternehmerIn verzichtet gemäß § 20 Abs 1 UrhG auf seine Urheberbezeichnung. Dies gilt auch für den Verzicht der Urheberbezeichnung gegenüber Miturhebern gemäß § 23 Abs 2 UrhG. Mit der Kenntnisnahme der vorliegenden AGB gilt ein Nennungswegfall als vereinbart und schlüssig.
III. Besondere Bedingungen für Marketing- und Agenturleistungen sowie Leistungen in der Unternehmenskommunikation der KundIn
1. Abwicklung von Aufträgen
1.1. Angebote von FutureS an die KundIn, die Preise enthalten, kann die KundIn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen, es sei denn, es ist anderes vereinbart worden. Nach Ablauf der Frist ist FutureS an dieses Angebot nicht mehr gebunden. Erstellt FutureS einen bloßen Kostenvoranschlag, so ist darin lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die KundIn an FutureS zu sehen, das der Annahme durch uns bedarf. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Erteilung des Auftrags vorgenommenen Produkt-/Leistungs-Beschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungs-Beschreibung bedürfen der Schriftform.
1.2. Besprechungsprotokolle, welche FutureS fertigt und der KundInn übermittelt, werden hinsichtlich der darin enthaltenen Absprachen, Weisungen, Auftragserteilungen und sonstigen Erklärungen der weiteren Leistungserbringung zugrunde gelegt, wenn die KundIn ihnen nicht binnen sechs Werktagen widerspricht.
1.3. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, welche FutureS erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von FutureS. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Bei der Erstellung von Software gilt dies auch für den Quellcode und die entsprechende Dokumentation.
2. Beauftragung Dritter
2.1. FutureS ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen / Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1. Von uns durchgeführte Werbeberatungen sind honorarpflichtig. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von uns im Rahmen von Präsentationen vorgelegten Arbeiten verbleiben, soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen wurden, bleibt unberührt.
3.2. Sofern in dem Auftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die von FutureS erbrachten Leistungen auf Stundenhonorarbasis nach Zeitaufwand und den aktuellen Stundensätzen der beteiligten Mitarbeiter von FutureS abgerechnet.
3.3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist FutureS berechtigt, ihre Leistungen jeweils monatlich am Ende des Monats abzurechnen. Für Leistungen Dritter, derer sich FutureS zur Erfüllung des Vertrags/Auftrags zulässigerweise bedient, berechnet FutureS grundsätzlich eine Service-Fee von 15 Prozent des Nettobetrages der Rechnung des Dritten.
3.4. Befindet sich die KundIn im Zahlungsverzug, können wir für künftig zu erbringende Leistungen Vorauszahlungen verlangen.
3.5. Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Gebühren von Verwertungsgesellschaften, Zölle und sonstige, auch nachträglich entstehende, Abgaben werden an die KundIn weiterberechnet. Leistungen, die dem Künstlersozialversicherungsgesetz unterliegen, verstehen sich zuzüglich der gültigen Abgabesätze.
3.6. Rechnungen von FutureS sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarung binnen 14 Tagen nach Erhalt einer den Vorschriften des UStG entsprechenden Rechnung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
3.7. Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen sind nur mit von FutureS anerkannten oder rechtskräftig festgestellten oder zwar bestrittenen, aber entscheidungsreifen, Forderungen zulässig.
3.8. Angefallene Reisekosten werden, soweit nicht anders vereinbart und im Angebot inkludiert der KundIn nach den steuerlichen Höchstsätzen in Rechnung gestellt, soweit nicht höhere Sätze vereinbart wurden.
4. Stornopauschale
Ist eine vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht von uns zu vertreten oder hat die KundIn Leistungen bestellt, aber nicht in Anspruch genommen, so sind die bereits ausgeführten Leistungen zu vergüten. Durch Drittbeauftragung vorbereitete Leistungen stehen bereits ausgeführten Leistungen gleich. Für die noch nicht ausgeführten Leistungen erhalten wir eine Stornopauschale. Hierzu ist von dem für die Gesamtleistung vereinbarten Entgelt die Vergütung für die bereits ausgeführten Leistungen abzuziehen und das Ergebnis mit 1/4 zu multiplizieren. Der Nachweis eines höheren Ausfallschadens bleibt uns vorbehalten; Die KundIn kann den Nachweis führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
5. Unterlagen
Von allen uns übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält die KundIn Kopien, auf die wir jederzeit kostenlos zurückgreifen können. Nach Erbringung der Leistungen sind wir berechtigt, die von der KundIn erhaltenen Unterlagen nach vorheriger unwidersprochen gebliebener Anzeige zu vernichten, sofern vorab keine Rücksendung grundsätzlich auf Kosten der KundIn vereinbart worden war. Soweit wir eigene schriftliche Unterlagen als „vertraulich“ bezeichnet haben, dürfen diese nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
6. Urheber- und Nutzungsrechte
6.1. Die Einräumung urheberrechtlicher oder sonstiger Nutzungsrechte an den von uns gelieferten und von der KundIn freigegebenen sowie bezahlten Arbeitsergebnissen (Entwürfe, Texte, Konzepten, Strategien, Skizzen, Grafiken, Dokumentationen, spezielle Produktionstechniken, Programme etc.) erfolgt vorbehaltlich individueller Vereinbarung nicht-exklusiv im Rahmen des jeweiligen konkreten Vertragszweckes. Werkbearbeitungen oder Übersetzungen bedürfen unserer Zustimmung. Die Rechte an sämtlichen Konzepten, ausgearbeiteten Plänen, Texten, Dokumenten oder sonstigen Trägern gestalterischer Ideen, die nicht beauftragt oder umgesetzt werden, verbleiben uneingeschränkt bei uns, sodass diese Materialien nicht ohne unsere vorherige Zustimmung von der KundIn verwendet werden dürfen. Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf die KundIn sind von diesem abgelehnte Leistungen von FutureS (Konzepte, Strategien, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei FutureS, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte. Die übertragenen Nutzungsrechte schließen die Befugnis ein, das Arbeitsergebnis beliebig zu bearbeiten und/oder mit anderen Werken zu verbinden. Die KundIn ist berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Tochtergesellschaften oder verbundene Gesellschaften innerhalb eines Konzerns weiter zu übertragen. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Nutzung bedarf der gesonderten Zustimmung von FutureS.
6.2.1. Alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den für die KundIn erstellten und von diesem zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen von FutureS zur Kommunikationsstrategie (ohne Mediaplanung) – gehen auf die KundIn über in dem Umfang, wie es der Zweck des vorliegenden Vertrages erfordert. FutureS räumt an den originär von ihr stammenden Leistungen (Texte, Konzepte, Strategien, Gestaltungen, Layouts) der KundIn insofern exklusive Nutzungsrechte und hinsichtlich eingebundener Drittkomponenten bzw. Standardlayouts/ -gestaltungen einfache Nutzungsrechte, jeweils räumlich und zeitlich unbeschränkt, ein. Die KundIn ist berechtigt, sämtliche ihr eingeräumten Nutzungsrechte an ein ihr konzernverbundenes Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) unterzulizenzieren. Bei üblicherweise nicht-exklusiven Fremdleistungen, etwa dem Fotoeinkauf von Bildagenturen, werden sich die Parteien im Vorfeld über die erwerbbaren Rechte abstimmen. Bei der Ergebnispräsentation vorgestellte Werbemittel dienen nur der Veranschaulichung und sind nicht für eine Veröffentlichung gedacht.
6.2.2. Die übertragenen Nutzungsrechte schließen die Befugnis ein, das Arbeitsergebnis beliebig zu bearbeiten und/oder mit anderen Werken zu verbinden. Zieht FutureS zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung für die KundIn erwerben und ihr dementsprechend übertragen. Auf Einschränkungen bei zugekauftem Material (etwa Sonderlizenzen) wird FutureS die KundIn im Vorfeld hinweisen.
6.2.3. Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf die KundIn sind von diesem abgelehnte Leistungen sowie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe von der KundIn zur Umsetzung freigegebene Konzepte, Ideen und Entwürfe von FutureS Diese Nutzungsrechte verbleiben bei FutureS, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte. FutureS bleibt in jedem Fall berechtigt, im Zuge des Auftrags entwickelte Methoden, Techniken und Erfahrungen ohne Bezug zum Kunden bei anderen Kunden von FutureS zu verwenden.
6.2.4. FutureS erwirbt über die Nutzung im vertraglichen Rahmen keinerlei Rechte an Marken, Logos oder ähnlichen Formaten der KundIn.
6.3. Zieht FutureS zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen erwerben und dementsprechend die KundIn übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird FutureS die KundIn darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt Die KundIn.
6.5. Alle Nutzungsrechte an unseren Arbeiten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei uns. Sollten bereits Nutzungsrechte nach der vertraglichen Vereinbarung an die KundIn übertragen worden sein, die KundIn aber mit Leistungspflichten nach diesem Vertrag in Verzug geraten, fallen sämtliche Rechte nach fruchtloser Nachfristsetzung zur Vertragserfüllung an uns zurück.
6.6. Soweit kein überwiegendes Interesse der KundIn entgegensteht, sind wir berechtigt, auf unsere Urheberschaft an den Vertragserzeugnissen in selbigen hinzuweisen. FutureS ist – auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf die KundIn – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und die KundInnamen im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen. Wir sind auch berechtigt, die Marken und Unternehmenskennzeichen der KundIn für Referenzzwecke zu nutzen, solange die KundIn dem nicht widerspricht. Wir erhalten von jedem von uns ganz oder teilweise gestalteten Werbemittel und den eventuell zu der entsprechenden Aktion gehörenden Elementen eine angemessene Anzahl kostenloser Belegexemplare. Wir sind berechtigt, diese Werbemittel nach erfolgter Streuung zum Zwecke der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden (z.B. zur Veröffentlichung, Besprechung, Abbildung, PR-Aktionen, Teilnahme an Wettbewerben), es sei denn, die KundIn widerspricht ausdrücklich einer Nutzung der für ihn erstellten Werbemittel für Eigenwerbung.
6.7. Für die Verhandlung von Buy-outs für die Verwendung von Arbeitsergebnissen Dritter ist an FutureS von der KundIn eine Service-Fee von 15 Prozent auf die Nettonutzungsvergütung des jeweiligen Dritten zu zahlen.
6.8. FutureS übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung oder weitere Beteiligung des Urhebers an den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes; von solchen Ansprüchen stellt die KundIn die FutureS auf erstes Auffordern frei.
7. Gewährleistung
7.1. Die von FutureS erbrachten Arbeiten und Leistungen hat die KundIn unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Nutzung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche der KundIn bezüglich offensichtlicher Mängel, bekannter Mängel oder Folgemängel.
7.2. Liegt ein Mangel vor, den FutureS zu vertreten hat, so kann sie nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat sie das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts.
7.3. Die Gewährleistungspflicht von FutureS erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach Erhalt der Lieferung/Leistung von FutureS oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme durch die KundIn. Das gilt nicht bei der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht bei einer Haftung für sonstige Schäden, die auf grobem Verschulden beruhen.
7.4. Bei Schaltaufträgen haftet FutureS nicht für mangelhafte Leistung der Medien (Werbeträger). Sie wird in diesen Fällen aber ihre Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche an die KundIn abtreten.
8. Pflichten der KundIn und inhaltliche Haftung
8.1. Die KundIn stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen durch ihn und seine Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für uns kostenlos erbracht werden. Wir können – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug – eine Verschiebung von Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem die KundIn ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
8.2. Die KundIn stellt uns insbesondere die zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Informationen und Materialien (z. B. Fotos, Logos, Konzepte) zur Verfügung. Es obliegt der KundIn, die zu veröffentlichenden Inhalte und Gestaltungen daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie rechtlich unbedenklich sind. Wir werden die KundIn auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern uns diese bei der Vorbereitung bekannt werden, leisten aber keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Wir haften nicht für die rechtliche Unbedenklichkeit bei der KundIn vorgelegten und von ihr freigegebenen Inhalten und Gestaltungen. Wir haften in keinem Fall für Sachaussagen über Produkte und Leistungen der KundIn. Soll Die KundIn vereinbarungsgemäß das Titelrecht einer Publikation erwerben, so legtsieden Titel nach eigener Verantwortung fest. Unsere Titelvorschläge sind Arbeitstitel; wir sind insofern zu keiner rechtlichen Prüfung hinsichtlich Schutzrechten Dritter verpflichtet.
8.3. Sofern wir für die Umsetzung der Konzeption Texte, Ton und/oder Bilder beistellen, stehen wir im Rahmen des vereinbarten Haftungsmaßstabs dafür ein, dass diese Materialien für die entsprechende Werbekampagne genutzt werden können.
8.4. Stellt die KundIn Texte und Bildvorlagen für die geplanten Leistungen bei, trägt allein sie die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorlagen. Die KundIn wird keine Inhalte übermitteln, die nach der Rechtsordnung eines Staates, in welchem die Werbemittel bestimmungsgemäß verbreitet werden sollen, oder die nach dem Recht unseres Sitzlandes rechtswidrig sind. Die KundIn verpflichtet sich insbesondere, die Regelungen zum Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und der speziellen Werberechtsgesetze einzuhalten und keinerlei Inhalte zu verbreiten, die gegen die guten Sitten verstoßen oder sonst wie einen zweifelhaften Inhalt aufweisen. Das gilt insbesondere für die Verbreitung, den Verweis auf oder das zur Verfügung stellen der Verbindung zur Verbreitung von Pornographie, Anleitung zu Gewalt oder Verbrechen, Diskriminierung oder anderweitig anstößigen Inhalt.
8.5. Die KundIn garantiert, dass sie Inhaberin des Rechtes ist, uns die erforderlichen Inhalte zur Vertragsdurchführung zu übermitteln. Das gilt auch für das Vorliegen erforderlicher Einwilligungen der Urheber und sonstiger Personen, die über Rechte an den Inhalten verfügen, sowie bei Bildern von urheberrechtlich geschützten Werken (einschließlich Bauwerken) oder natürlichen Personen auch für die erforderliche Einwilligung dieser Urheber oder der abgebildeten Personen, bei Minderjährigen auch von deren Erziehungsberechtigten. Von Ansprüchen Dritter aus behaupteten Persönlichkeits-, Lizenz-, Schutz- oder Verwertungsrechten wird uns die KundIn, nach unserer Wahl auch durch Geldzahlung, freihalten. Alle Ansprüche von Verwertungsgesellschaften gehen zu Lasten der KundIn.
8.6. Datenträger, die uns die KundIn zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei (auch virenfrei) sein und nicht in Persönlichkeits-, Schutz- oder Verwertungsrechte Dritter eingreifen. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt uns die KundIn alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt uns von allen Ansprüchen Dritter, auf erstes Anfordern auch durch Zahlung von Geld, frei.
8.7. Wenn nicht anders vereinbart, ist jede Medienleistung (z.B. Internetseiten, Mailings, Inhalte sonstiger Medien) schriftlich oder in Textform von der KundIn freizugeben. Die KundIn hat sich uns gegenüber bei einer zur Freigabe vorgelegten Leistung, auch bei abgrenzbaren Teilleistungen, wenn im Einzelfall keine Abnahmefrist oder kein bestimmter Abnahmetermin vereinbart ist, innerhalb von drei Werktagen zu erklären, wenn inhaltliche Änderungen gewünscht werden, anderenfalls gilt eine Freigabe als erteilt. Das gilt auch, wenn die KundIn unsere Leistung ohne Rüge mit Außenwirkung verwendet.
9. Datenschutz und Datensicherung
9.1. Die KundIn bestätigt, dass von ihr oder auf ihre Veranlassung von Dritten an FutureS übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch FutureS im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.
9.2. Die KundIn ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen wie Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von FutureS während der Dauer des Vertrags/Auftrags gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich oder dienlich ist.
9.3. Die KundIn wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an FutureS sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.
10. Verschwiegenheit
10.1. Die KundIn verpflichtet sich hiermit, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis FutureS erkennbar sind, während der Vertragsdurchführung und auch nach Vertragsende geheim zu halten und sie – soweit nicht zu Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern noch weiterzugeben, weder zu verwerten noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von FutureS vorgestellte Ideen, Konzepte, Strategien, Entwürfe in Text und/oder Bild, solange und soweit die KundIn solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.
10.2. Eine Offenlegung geheimhaltungsbedürftiger Informationen ist nur möglich, sofern FutureS vorher eingewilligt hat, die KundIn gesetzlich oder aufgrund der Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde zur Offenlegung verpflichtet ist, was FutureS unverzüglich anzuzeigen ist, die Informationen bereits vor Offenlegung rechtmäßig im Besitz der KundIn waren, bereits öffentlich bekannt sind oder während der Laufzeit des Vertrages öffentlich bekannt werden, ohne dass Die KundIn dies zu vertreten hätte, oder wenn die Informationen der KundIn auf anderem Wege als durch Mitteilung FutureS ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen bekannt geworden sind. Wenn sich die KundIn auf eine dieser Ausnahmen beruft, hat sie ihr Vorliegen zu beweisen.
11. Pitchvereinbarung
11.1. Die KundIn verpflichtet sich gegenüber FutureS, die ihr von FutureS präsentierten Ideen, Konzeptionen und Ausarbeitungen streng vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten weder ganz noch teilweise weiterzugeben noch für eigene Zwecke ohne Zustimmung von FutureS unbearbeitet oder bearbeitet zu verwerten.
11.2. Erhält FutureS nach erfolgter Präsentation den Auftrag zur Erstellung, so wird sie der KundIn alle erforderlichen Nutzungsrechte im Rahmen des jeweiligen konkreten Vertragszweckes einräumen. Erhält FutureS keinen Auftrag, so ist die KundIn nicht befugt, die präsentierte Idee und die präsentierten Arbeitsergebnisse von FutureS, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, zu nutzen, weder ganz noch teilweise, weder selbst oder durch Überlassung an Dritte. Präsentationen der FutureS sind von der KundIn als anvertraute Vorlagen im Sinne des Wettbewerbsrechts anerkannt.
12. Geltung der Rahmenbedingungen: Unsere Rahmenbedingungen nach Ziff. I. für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten nachrangig und ergänzend zu diesen besonderen Bedingungen für Marketing- und Agenturleistungen.
IV. Besondere Bedingungen für Beratungsleistungen
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese Bedingungen sind Grundlage für die Durchführung der im Hauptvertrag beschriebenen Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dienstvertraglicher Basis, welche FutureS gegenüber Ihnen, unserer KundIn, erbringt. Das erstreckt sich nicht auf Beratungen in Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen; diese wird von uns nicht geleistet.
1.2. Erfordern die internen Organisationsrichtlinien der KundIn neben der schriftlichen Vereinbarung, dass die KundIn zusätzlich noch eine eigene Bestellung generiert, so wird sie dafür Sorge tragen, dass der Inhalt der Bestellung nicht von dem Vertragsangebot von FutureS abweicht.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Die Leistungsbeschreibung, die voraussichtlichen Aufwände, Leistungsbeginn, Laufzeit und voraussichtliches Leistungsende ergeben sich aus dem Hauptvertrag. Genereller Einsatzort für die Projektdurchführung sind die Geschäftsräume der KundIn an deren Sitz. Projektarbeiten, die keine lokale Präsenz bei der KundIn erfordern, können in den Räumlichkeiten von FutureS durchgeführt werden.
2.2. FutureS bietet ihren Kunden Qualitätssicherheit hinsichtlich der fachkompetenten Durchführung von Management-, Organisations- und Systementwicklungsprojekten. FutureS führt sämtliche Beratungsleistungen mit großer Sorgfalt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch, die der Entwicklung der Branche und den Bedürfnissen der KundIn gerecht werden. Die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges unserer Leistung oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg in Folge unserer Beratung ist nicht vereinbart oder geschuldet.
2.3. Die Benennung der zur Durchführung der im Hauptvertrag festgelegten Dienstleistungen eingesetzten Berater entspricht dem Kenntnis- und Planungsstand zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Hauptvertrages. Sollte im Bedarfsfall ein Berateraustausch erforderlich werden, wird FutureS auf vergleichbare Qualifikation achten. Die Namensnennung ist vertraulich und hat keine Arbeitnehmerüberlassung zur Folge. Das eingesetzte Personal unterliegt nicht den Weisungen der KundIn, unabhängig vom Leistungsort.
2.4. Die Verantwortung für die Projektorganisation und –planung sowie für das Projektberichtswesen obliegt der KundIn. ProjektleiterInnen der KundIn tragen die Gesamtverantwortung für die fach-, termin- und budgetgerechte Realisierung des Projekts. Die Projektverantwortliche von FutureS wird der ProjektleiterIn der KundIn hierbei unterstützen. Sie ist ferner für die Leitung des Projektteams der von FutureS eingesetzten Erfüllungsgehilfen in fachlicher und disziplinarischer Hinsicht zuständig, unabhängig vom Leistungsort.
2.5. Sofern nicht anders beschrieben oder gekennzeichnet, sind sämtliche Beratungsleistungen virtuell und online - also keine physischen Termine.
3. Mitwirkung der KundIn
3.1. Die KundIn benennt eine AnsprechpartnerIn, der zur Klärung von Fragen zur Verfügung steht und berechtigt ist, verbindliche Auskünfte zu geben und Entscheidungen zu treffen.
3.2. Die KundIn stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für FutureS kostenfrei erbracht werden. Sämtliche von der KundIn zu erbringenden Leistungen sind Voraussetzung für die vertragsgemäße Leistungserbringung von FutureS. Auch ohne besondere Aufforderung wird die KundIn uns von allen Umständen in Kenntnis setzen, die für die Ausführung der Beratung von Bedeutung sein können und uns insofern alle Informationen, Unterlagen und Kontaktdaten übermitteln. Erfüllt die KundIn diese Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht rechtzeitig, so gehen sich daraus ergebende Entgelterhöhungen oder Terminverschiebungen zu seinen Lasten.
4. Vergütung und Nebenkosten
4.1. Ein Beratungstag umfasst durchschnittlich acht Stunden. Ein entsprechender Status über durchgeführte Leistungen mit den dafür verbrauchten Beratungsaufwänden wird durch FutureS geführt und kann von der KundIn jederzeit eingesehen werden. Reise- und Übernachtungskosten und Aufwand für von der KundIn veranlasste Reisen werden FutureS im angemessenen Rahmen erstattet.
4.2. Sollte FutureS im Laufe der Leistungsdurchführung feststellen, dass die geschätzten Aufwandsschätzungen vermutlich überschritten werden, wird sie die KundIn darüber unterrichten. Die KundIn wird unverzüglich über das weitere Vorgehen entscheiden und FutureS darüber schriftlich oder in Textform informieren.
4.3. Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die erbrachten Leistungen werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt.
4.4. Sollte es nicht zu einem Vertragsabschluss kommen, FutureS aber bereits in Kenntnis der KundIn mit Vorarbeiten begonnen haben, steht FutureS dafür eine angemessene Vergütung zu.
5. Haftung
5.1. FutureS haftet im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht handelt. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen. In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den bei vergleichbaren Aufträgen dieser Art typischen Schaden, der bei Beauftragung oder spätestens bei der Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
5.2. Die Haftung für einen eventuellen Datenverlust oder –beschädigung ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von FutureS.
5.3. Die vertraglichen Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr. Das gilt nicht bei der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht bei einer Haftung für sonstige Schäden, die auf grobem Verschulden beruhen.
6. Nutzungsrechte
6.1. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält die KundIn an den von FutureS erbrachten Leistungsergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, die Arbeitsergebnisse für interne Anwendungen und Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten sowie mit anderen Programmen oder Materialien zu verbinden.
6.2. Die von FutureS verwendeten Informationen und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte bleiben vorbehalten, soweit vertraglich nicht darüber verfügt wird.
7. Vertraulichkeit
7.1. Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen vertraulich behandeln. Hardware, Software, Modelle und Unterlagen (z.B. Berichte, Zeichnungen, Skizzen, Muster etc.), die sich die Vertragspartner gegenseitig zur Verfügung stellen, dürfen nur für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch eingesetzt werden. Eine darüberhinausgehende Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
7.2. Die Vertragspartner haben die zur Erfüllung der Vertragsinhalte überlassenen Unterlagen im jeweils gegenseitigen Interesse sorgfältig aufzubewahren. Diese Unterlagen sind bei Vertragsende herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Unterlagen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
7.3. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners bzw. der betroffenen Personen an Dritte weitergeben. Soweit es zur Auftragsdurchführung erforderlich ist, dass Die KundIn FutureS Zugang zu personenbezogenen Daten gewährt, wird darauf hingewiesen, dass das eingesetzte Personal über seine datenschutzrechtlichen Verpflichtungen unterrichtet wurde und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet ist.
8. Geltung der Rahmenbedingungen
Unsere Rahmenbedingungen nach Ziff. I. für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten bei gleichem Regelungsgegenstand nachrangig und ansonsten ergänzend zu diesen besonderen Bedingungen für Beratungsleistungen.